Verlängerung der Corona-Schutzverordnung und Geschäftszeiten
Aufgrund der bis zum 7. März 2021 verlängerten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt für unseren Verein nachfolgendes:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf unserer Sportanlage ist bis auf weiteres unzulässig. Der Hallensport ist ebenfalls davon betroffen.
Unsere Geschäftsstelle ist aus diesem Anlass ab sofort und bis auf weiteres geschlossen.
Wir danken für euer Verständnis.
Bleibt gesund!
Der Vorstand