Neue Corona-Schutzverordnung und Geschäftszeiten im November
Aufgrund der bis 30. November geltenden neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt für unseren Verein nachfolgendes:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf unserer Sportanlage ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Der Hallensport ist ebenfalls davon betroffen.
Unsere Geschäftsstelle wird aus diesem Anlass für dringende Fälle zunächst nur noch am Donnerstag von 9:00 bis 11 Uhr geöffnet.
Bleibt gesund!
Der Vorstand